Woher kommt die Bezeichnung Flur?
Flurnamen wurden ursprünglich nur mündlich – also in der Mundart – gebraucht. Aufzeichnungen, die z.B. Grenzen, Güter oder Abgaben betreffen und Flurnamen enthalten, entstanden erst seit dem Mittelalter. Später entwickelte sich daraus das Liegenschaftskataster zur Bemessung der Grundsteuer.
Diverse Flurnamen oder deren Komponenten haben je nach Region einen althochdeutschen, altniederdeutschen, romanischen oder slawischen Ursprung – in seltenen Fällen wird sogar auf keltisches Sprachgut verwiesen – und sind daher für die Allgemeinheit kaum verständlich, zumal sie sich den Dialekten der Region entsprechend stark auseinanderentwickelt haben können.
Flurnamen sind oft auch althergebrachte Lage- oder Nutzungsbezeichnungen wie zum Beispiel „Auf der Dürich“, „Hinter der Kapelle“, „Wiese beim Kloster“, „Im alten Berg“, „In der Steingrube“, „Auegärten“, „Am Trinktrog“, „Galgenfeld“ etc. Oft haben Flurnamen Bezüge zu ehemaligen Eigentümern: „Spitalacker“, „Der Müller“, „Im Schreiber“, „Im Klosterfeld“
Als Flur, baurechtlich auch Freiland, bezeichnet man nun die Zusammenfassung verschiedener Flurstücke innerhalb einer Gemarkung, bzw. innerhalb eines Gemeindebezirks. In ihrer alten Bedeutung ist die Flur ein Synonym für die Landschaft, in Abgrenzung zum Wald und umfasst landwirtschaftlich genutztes Land sowie unterschiedliche Formen von Brachland, also eine offene Flur. Daher auch der Ausdruck „in Wald und Flur“. Die Flur ist also die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke.
Dokumentiert und dargestellt werden Flurnamen im Grundbuch, in öffentlichen Informationssystemen, in Flurkarten oder auch in Geländekarten.
Auf einer Flurkarte finden sich immer die folgenden Angaben: Blattrahmen mit Flurnummer der Flurstücke eines Grundstücks, die Bezeichnung der Gemarkung sowie den Maßstab des Blattes und wer es erstellt hat.
Im Zusammenhang mit Fluren und Flurstücken entstanden auch Bräuche. So ist der Flurumgang der Name einer rituellen Begehung eines Flurstücks, die von der Kirche im Mittelalter zur Flurprozession („Bittprozession“) für das Gedeihen der Felder umgeformt wurde. Er diente rechtlich zur gegenseitigen nachbarschaftlichen Bestätigung von Flur- und Gemeindegrenzen.
In Gelnhausen ist der Grenzgang bekannt, der auf Kaiser Barbarossa zurückgeht und die Grenzen des Stadtgebietes festlegte. Zu Anfang des 20 Jdt. noch regelmäßig ausgeführt ist dieser Brauch heute in unserer Region fast verschwunden.
Die Erklärungen zu den Fluren in der Gelnhäuser Landmark wurden überwiegend aus den Forschungsergebnissen von Johann Lorenz Kreuter übernommen. Seine Forschungen sind unersetzliche Grundlage für weitere Recherchen zur Lage, Bedeutung und Herkunft der Flurnamen in Gelnhausen.