Gründungsurkunde der Stadt Gelnhausen vom 25. Juli 1170
in deutscher Übersetzung, entnommen aus BEI DER BURG GELNHAUSEN EINE NEUE STADT, 1995 ISBN 3-924417-09-1
mit freundlicher Genehmigung der Barbarossastadt Gelnhausen
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Friedrich durch Gottes gnädige Milde immer erhabener Kaiser der Römer.
Wir zweifeln nicht, dass es sich für die Erhabenheit unserer Majestät ziemt, dass wir all diesen, die zur Freistatt unseres Schutzes Zuflucht nehmen, die Arme unserer Gnade milde öffnen. Auch haben wir beschlossen, es der Schrift und der Erinnerung anzuvertrauen, wenn wir ihnen nach reiflicher Überlegung und aufgrund ihres Gesuches etwas Ehrenvolles und Nützliches gewähren.
Bekannt sei daher allen Untertanen des Reiches, sowohl den jetzigen wie den zukünftigen, dass wir bei der Burg Gelnhausen eine neue Stadt gegründet und allen, die sie bewohnen, durch den Edelmut Kaiserlicher Gnade diese Gerechtsame gewährt haben, dass nämlich alle Kaufleute aus Gelnhausen, wohin sie auch immer zu ihren Geschäften gehen, keine Zollabgaben an den Kaiserlichen Orten zahlen werden. Und dass sie zu Erben ihrer Häuser und ihres Besitzes ihre Söhne und Töchter, deren Gattinnen und die nächsten Nachkommen machen können, die in der Stadt dieselben Gerechtsame beachten wie ihre Eltern. Wenn jemand durch eine Notlage gezwungen, seine Häuser und Grundflächen verkaufen will, soll er sie ebenfalls auf eine solche Person übertragen, die dort wohnt und daher dem Kaiser dieselbe Gerechtsame erweist. Kein Vogt wird dort irgendeine Gerechtsame ausüben, sondern allein der Kaiser und sein Villicus sollen die Gerechtsame der Stadt wahren.
Dieser Sache sind Zeugen: Graf Emicho von Leiningen, Marquard von Grumbach, Werner von Bolanden, Graf Berthold von Schauenburg, Marschall Wolfram, Kämmerer Rüdiger, Gozwin von Ortenberg und andere mehr.
Das Zeichen des Herrn Friedrich, des unbesiegbarsten Kaisers der Römer. Ich, Kanzler Heinrich, habe anstelle von Christian, Erbbischof und Erzkanzler von Mainz, geprüft.
Dies ist geschehen im Jahr 1170 seit Fleischwerdung des Herrn, in der 3. Indiktion, unter der Herrschaft des äußerst ruhmvollen Friedrich, Kaiser der Römer, im 18. Jahr seiner Königsherrschaft, jedoch im 15. Jahr seines Kaisertums. Mit Erfolg sei es gekrönt. Amen.
Gegeben zu Gelnhausen am 8. Tag vor den Kalenden des August.